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EU-Parlament will die 1- und 2-Cent-Münzen abschaffen              

Die 1- und 2-Cent-Münzen sind den EU-Parlamentariern ein Dorn im Auge (Quelle: dpa)

Das EU-Parlament würde gerne die 1- und 2-Cent-Münzen abschaffen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Abgeordneten nach übereinstimmenden Medienberichten am Dienstag. Die Parlamentarier beauftragten die Europäische Zentralbank (EZB) zu prüfen, welche Kosten ein solches Aus mit sich bringen würde und ob die Bevölkerung diesen Schritt akzeptieren würde. Positive Beispiele für einen Ausstieg aus dem Kleingeld gibt es bereits.

1- und 2-Euroscheine im Gespräch

Zu teuer und zu umständlich: Den EU-Parlamentariern sind die 1- und 2-Cent-Münzen ein Dorn im Auge. Sie wollen die Flut an Kleingeld eindämmen und Scheinen damit mehr Chancen einräumen. Denn neben der Abschaffung der Mini-Münzen diskutiert Brüssel auch neue 1- und 2-Euro-Scheine.

Der österreichische EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin erklärte auf der Internetseite des EU-Parlaments dazu: "Die EU-Kommission sollte einen Bericht erstellen, in dem die Vor- und Nachteile von 1- und 2-Euro-Banknoten dargestellt werden."

Vorteile neuer Scheine

Zwei entsprechende legislative Berichte verabschiedeten die Abgeordneten am Dienstag mit großer Mehrheit. Die EZB bekam einen entsprechenden Auftrag. Martin zufolge sollen die Produktionskosten von 1- und 2-Cent-Münzen ins Verhältnis zu ihrem Nutzen und Wert gesetzt werden. Zu der Nachrichtenagentur APA sagte Martin: "1- und 2-Euro-Scheine werden vielerorts aus praktischen Gründen gewünscht. Die EZB sollte diesem Bürgerwunsch entsprechen."

Finnen nutzen keine Mini-Münzen

Vielen EU-Bürgern sind die Mini-Münzen zu umständlich. Zudem ist die Herstellung des Kleingelds verhältnismäßig teuer. Die Abschaffung könnte das Zahlungssystem deutlich effizienter machen. Deshalb nutzt etwa Finnland die 1- und 2-Cent-Münzen im Alltag gar nicht. Händler runden alle Preise auf fünf Cent - und es gibt keine Beschwerden.

Bargeld hoch im Kurs

Die Deutschen lieben laut Bundesbank-Zahlen von 2009 ihr Bargeld. Im Einzelhandel sind Scheine und Münzen demnach weiterhin das mit am Abstand am meisten genutzte Zahlungsmittel. Gemessen am Umsatz liegt der Anteil bei 57,9 Prozent. Mit Kreditkarte wurden lediglich 3,6 Prozent der Beträge beglichen. Elektronische Zahlungsmethoden stecken nach Einschätzung der Notenbanker noch in den Kinderschuhen.

Kanada schafft den Penny ab

Aber auch im Ausland kehren die Bürger dem Kleingeld den Rücken. Die Kanadier etwa prägen diesen Herbst das letzte Mal den Penny. Dann fällt die Mini-Münze der Inflation zum Opfer. Denn die Herstellungskosten seien pro Cent auf 1,6 Cent gestiegen, was den Staat jährlich zusätzlich Millionen Dollar koste, so Kanadas Finanzminister Jim Flaherty.

Nach Informationen des "Wall Street Journals" könnten die USA dem kleinen Bruder bald folgen. Denn auch in den Vereinigten Staaten ist die Produktion der Cent-Münzen deutlich teurer als ihr Nennwert. US-Präsident Obama plane deshalb in einem ersten Schritt, die Münzen aus günstigerem Material herstellen zu lassen.

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Die Preise für China-Marken stiegen seit Jahren um ein vielfaches.

Der Grund hierfür liegt nicht nur in der wachsenden Nachfrage im Mutterland, sondern in erster Linie im spekulativen Handel durch große chinesische Händler. Es droht ein Preisverfall, ähnlich dem von Europa-Union/CEPT vor einigen Jahren.

Die tatsächliche Auflagenhöhe dieser Motivmarken, die vor allem für den Export und der damit verbundenen Devisenbeschaffung für das kommu-nistische China gedruckt wurden, ist nicht glaubwürdig dokumentiert. Vor allem die stark gestiegenen Blocks findet man in jeder Motivsammlung, die in alle Welt verkauft wurden. Auf den Auktionen ist seit Dezember ein Preis-rückgang von ca. 15% zu verzeichnen und auch der Absatz in China selbst ist rückläufig.

DBZ

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Die Deutsche Post Philatelie ist mit dem "Erlebnis: Briefmarken" - Team in der Zeit von 10 bis 14 Uhr am 2.6.2012 vor Ort und führt diesen Stempel mit.

Das Postzelt steht in Rottweil in der Fußgängerzone an der Ecke zum alten Rathaus.

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Wühlkiste.pdf

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Gleich zwei Sondermarken, die für den 2. Mai angekündigt sind, weisen das Format 34, 89 x 34,89 Millimeter auf. Es handelt sich um die Werte „250. Geburtstag Johann Gottlieb Fichte“ zu 70 Cent und „Mitteldeutscher Fachwerkbau in Bad Münstereifel“ zu 1,65 Euro. Dank der geringfügigen Verkleinerung – die Norm sind 35 x 35 Millimeter – besteht die Möglichkeit, die beiden Werte später auch als nassklebende Rollensondermarken herauszugeben. Dies ist aber keineswegs zwingend.


Fachwerk.bmp

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Und es gibt sie doch, die Hausauftragsnummer (HAN) 16276.51 beim Posthorn-Markenheftchen. Spezialisten hatten ihre Existenz bezweifelt. Dr. Friedrich Mörbel von der Arbeitsgemeinschaft RSV fand den Beweis in den Akten des Bundesministeriums für Post- und Fernmeldewesen. Demnach gab es zwei reguläre Auflagen des Heftchens mit den HAN 16006.51 und 16276.51 sowie eine Auflage für die Versandstelle mit der HAN 10274.51. Bis 2001 war die HAN 16276.51 im Michel Deutschland-Spezialkatalog genannt. Dann wurde sie gestrichen, da sich die Zweifel an ihrer Existenz nicht ausräumen ließen.

DBZ

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Steuerpflichtige Kleinverkäufe

Regelmäßige Verkäufe auf Internetplattformen wie eBay sind umsatzsteuerpflichtig, sofern sie den Kleinunternehmer-Freibetrag von 17.500 € überschreiten. Das stellte das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest - beim Bundesfinanzhof ist bereits Revision eingelegt worden. Nach Auffassung der Stuttgarter Richter spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Verkäufer die Gegenstände eingestellt haben. Auch bedarf es keines eingetragenen Gewerbes, um Umsatzsteuer abführen zu müssen. Allein die Feststellung einer nachhaltigen Betätigung genügt. Die Richter urteilten über ein Ehepaar, das Spielzeug-puppen, Füllfederhalter, Porzellan und andere Gebrauchgegenstände  über Jahre hinweg gesammelt hatte. Die Auflösung der Kollektion erfolgte binnen dreieinhalb Jahre in mehr als 1200 Einzellosen über eBay. Jährlich erzielte das Ehepaar dabei Erlöse von 20.000 bis 30.000 €. Obwohl es die Angebote als "privat" deklarierte und obwohl  zweifellos die Sammlung privater Natur war, sah das Finanzamt im Verkauf eine gewerbliche Tätigkeit gemäß Umsatz-steuergesetz. Der Argumentation folgten die Richter, die keine Festlegung trafen, welches Volumen oder welchen Wert Privatgeschäfte maximal erreichen dürfen. Der geschlossene Verkauf einer über Jahre zusammen-getragenen Sammlung dürfte allerdings weiterhin umsatzsteuerfrei sein, auch bei Detaillierung in Einzellosen über ein Auktionshaus. Mit Kleinverkäufen sollten Sammler aber bis zum endgültigen Urteil des Bundesfinanzhofes höchst vorsichtig umgehen. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung solcher Geschäfte erfolgt unabhängig von der einkommenssteuerrechtlichen. Aus dem Urteil darf also nicht abgeleitet werden, dass die Erlöse auch als Einkommen zu versteuern sind. Ebenso wenig lassen sich aus dem Urteil Schlussfolgerungen zum handelsrechtlichen Status solcher Geschäfte ziehen (Aktenzeichen FG: 1 K 3016/08; Aktenzeichen BFH: V R 2/11).

Quelle: MICHEL - Rundschau 5/2011

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